- Vertragsgegenstand
Wir verpflichten uns
- Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur
Verfügung zu stellen und
- alle weiteren Leistungen zu erbringen,
die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten
Reisearrangement anbieten.
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden.
Beachten Sie bitte, dass unsere Leistungen
in der Regel erst ab Flughafen in der
Schweiz gelten. Wir verweisen Sie auf die
jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen
deshalb selber besorgt sein, dass Sie sich
zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit
am Abreiseort einfinden.
- Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen Ihnen und
TAKE iT Travel kommt mit der Entgegennahme
Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Anmeldung bei Ihrem
Reisebüro bzw. Ihrer Buchungsstelle zustande.
Von jenem Zeitpunkt an werden
die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
für Sie und TAKE iT Travel wirksam.
- Werden Ihnen durch unser Reisebüro
Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern
vermittelt, so gelten deren
eigenen Reise- und Vertragsbedingungen.
Bei allen von TAKE iT Travel vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" gelten
die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
der verantwortlichen Fluggesellschaften.
TAKE iT Travel ist in diesen
Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können
sich daher auch nicht auf die vorliegenden
Allg. Vertrags- und Reisebedingungen
berufen.
- Preise
- Die Pauschalpreise verstehen sich, wo
nicht speziell erwähnt, pro Person in
Schweizer Franken und gelten bei Barzahlung.
Bei Bezahlung mit Kreditkarten
wird ein Aufpreis belastet.
- Beratung und Reservation: Wir machen
Sie darauf aufmerksam, dass Ihre
Buchungsstelle, neben unseren publizierten
Preisen und den Buchungsgebühren,
zusätzlich Kostenanteile für die
Reservationen und Bearbeitung gemäss
den Richtlinien des SRV (Schweiz. Reisebüroverband)
erheben kann.
- Zahlungsbedingungen: Die Reisearrangements
sind zu 100% vor Antritt der
Reise zu bezahlen. Der Versand der Dokumente
erfolgt nach Zahlungseingang.
- Preisänderungen: In Ausnahmefällen
ist es möglich, dass die Preise erhöht werden
müssen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen,
höheren staatlichen Abgaben
oder Steuern usw.). Sofern die Preiserhöhung
10% des von uns bestätigten
Pauschalpreises übersteigt, haben Sie
das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der
Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
- Beanstandungen
- Entspricht die Reise nicht der Auftragsbestätigung,
oder ist sie mit einem
anderweitig erheblichen Mangel behaftet,
so sind Sie berechtigt, bei der örtlichen
TAKE iT Travel Vertretung oder dem
Leistungsträger sofort unverzügliche
und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen
Sie von der örtlichen TAKE iT Travel
Vertretung oder vom Leistungsträger eine
schriftliche Bestätigung verlangen.
- Sofern die örtliche TAKE iT Travel Vertretung
nicht innert 48 Stunden eine angemessene
Lösung offeriert, können Sie
selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden
Kosten werden Ihnen von
TAKE iT Travel ersetzt, jedoch nur im Rahmen
der ursprünglich bestellten Leistungen
und gegen Beleg.
Sind die aufgetretenen Mängel so
schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung
der Reise oder der Aufenthalt am
Ferienort nicht zugemutet werden kann,
so müssen Sie von der örtlichen
TAKE iT Travel Vertretung oder vom
Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung
verlangen. Die örtliche
TAKE iT Travel Vertretung ist verpflichtet,
den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen
schriftlich festzuhalten.
- Ihre Beanstandungen und Bestätigungen
müssen Sie in Ihrem Reisebüro oder
an TAKE iT Travel spätestens innert 10 Tagen
nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten.
- Haftung
- Allgemein: TAKE iT Travel vergütet Ihnen
den Ausfall vereinbarter Leistungen
oder Ihren Mehraufwand, soweit es der örtlichen TAKE iT Travel Vertretung nicht
möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine
gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren.
Die Haftung von TAKE iT Travel bleibt
auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
Für Programmänderungen infolge
Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet
TAKE iT Travel nicht für Änderungen im
Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt,
Streik, behördliche Massnahmen oder
Verspätungen und Ausfälle von Dritten,
für welche TAKE iT Travel nicht einzustehen
hat, zurückzuführen sind.
- Unfälle und Erkrankungen: Bei Tod,
Körperverletzungen oder Erkrankung die
von TAKE iT Travel schuldhaft verursacht
wurden, haftet TAKE iT Travel nur für den
unmittelbaren Schaden. Haftet
TAKE iT Travel für Schäden, die von beauftragten
Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften
usw.) verursacht wurden,
sind Ihre Schadenersatzansprüche an
TAKE iT Travel abzutreten. In Haftungsfällen,
die im Zusammenhang mit Flugtransporten
oder bei der Benützung anderer
Transportunternehmen (Eisenbahn-,
Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten,
sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt,
die sich nach den internationalen
Abkommen oder nationalen Gesetzen
ergibt.
- Sachschäden: Falls eine Haftung von
TAKE iT Travel für Sach- und Vermögensschäden
besteht, ist die Schadensersatzpflicht
des Reiseveranstalters grundsätzlich
auf den zweifachen Reisepreis beschränkt
(vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen
in internationalen Übereinkommen).
- Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb
des Reiseprogramms können am
Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder
Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht
auszuschliessen, dass die eine oder andere
Veranstaltung aufgrund der besonderen
lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden
ist oder körperliche Voraussetzungen
verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei
Buchungen von Ausflügen am Ferienort,
die nicht über die örtliche TAKE iT Travel
Vertretung erfolgen, kann TAKE iT Travel
keine Haftung übernehmen.
- Sicherstellung: Die von Ihnen im Zusammenhang
mit der Buchung bezahlten
Beträge sind sichergestellt.
- Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen zur
Deckung der Reiserisiken den Abschluss
einer Reiseversicherung (SOS, Assistance,
Reisegepäck, Unfall usw.) sofern Sie entsprechende
Versicherungen nicht bereits
mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen
haben. Auskunft erteilt Ihnen
TAKE iT Travel oder Ihr Reisebüro.
- Annullation oder Auftragsänderung durch Sie
- Annullation der Reise durch Sie: Falls
Sie weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten
Reisedatum die Reise nicht mehr
antreten können (oder eine Umbuchung, Änderung wünschen), so müssen Sie
dies Ihrer Buchungsstelle mittels eingeschriebenem
Brief unter Angabe des
Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die
allfällig schon zugestellten Reisedokumente
beizulegen.
- Bearbeitungsgebühr: Wenn Sie die
Reise nicht antreten oder umbuchen,
schulden Sie TAKE iT Travel eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 100.- pro gebuchte
Person, bzw. CHF 200.- pro Auftrag. Wir
möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Bearbeitungsgebühren nicht
durch die Annullationskostenversicherung
gedeckt sind. Diese Spesen wie auch
die Kostenschutzgebühr sind in jedem
Fall durch Sie zu bezahlen.
- Annullationskosten: Die obligatorisch
in Rechnung gestellte Gebühr deckt das
Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als
Härtefälle gelten insbesondere Krankheit,
Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers,
und seines Reisepartners oder deren
direkter Familienangehörigen. Der
Nachweis muss schriftlich erbracht werden,
und dessen Kontrolle durch einen
Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten
und Unfälle, die bereits zur Zeit
der Reservation bestanden, gelten nicht
als Härtefall. Wir verweisen auf die detaillierten
Bestimmungen in der Police bei
den Reisedokumenten. Treten Sie weniger
als 60 Tage vor dem Abreisedatum
von der Reise zurück (oder buchen Sie
die Reise um), und zwar aus einem Grund,
der nicht durch die Annullierungskostenversicherung
gedeckt ist, so müssen
Sie zusätzlich zu den Bearbeitungs- und
den Annullationskosten-Schutzgebühren
noch die folgenden Kosten in Prozenten
des Arrangementpreises bezahlen:
60 - 22 Tage vor Abreise: 15% des Pauschalpreises
21 - 15 Tage vor Abreise: 25% des Pauschalpreises
14 - 08 Tage vor Abreise: 50% des Pauschalpreises
07 - 00 Tage vor Abreise: 80% des Pauschalpreises.
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen
werden 100% des Arrangementpreises
belastet. Spezielle Annullierungs- und
Umbuchungsbedingungen für Gruppen
oder bei einzelnen Leistungen (zBsp.
Flugspezialtarife, Rundreisen, usw.) bleiben
vorbehalten. Für Buchungen auf
Easy Jet, Helvetic Air, Air Berlin und
weiteren Billig-Airlines ist der ganze Flugpreis
nach Bestätigung fällig.
- Vorzeitige Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die
Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen
TAKE iT Travel den Preis für das Reisearrangement
nicht zurückerstatten. Allfällig
nicht bezogene Leistungen werden
wir Ihnen nach Möglichkeit zurückzahlen.
(Beachten Sie die Möglichkeit zum
Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung)
- Annullation oder Änderung durch uns
- Flugtransport: Für den Fall, dass das
von TAKE iT Travel verpflichtete Flugtransportunternehmen
aus nicht vorhersehbaren
Gründen nicht in der Lage ist,
die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen
Flugzeugtypen zeitgerecht
durchzuführen, behält sich TAKE iT Travel
vor, den Transport mit einem anderen
Flugtransportunternehmen, anderen
Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten
auszuführen.
- Programmänderungen: TAKE iT Travel
behält sich auch in Ihrem Interesse vor,
das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte
Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften,
-typen oder -zeiten, usw.) zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände es
erfordern. TAKE iT Travel bemüht sich jedoch,
gleichwertige Ersatzleistungen zu
erbringen.
- Höhere Gewalt und Streiks: Falls eine
Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Epidemien, politische Unruhen,
welche aus Sicherheitsgründen
einen Verzicht auf die Durchführung der
Reise nahelegen), behördliche Massnahmen
oder wegen Streiks aus der Sicht von
TAKE iT Travel nicht begonnen werden
kann oder vorzeitig abgebrochen werden
muss, ist TAKE iT Travel befugt, von der
Rückerstattung Ihrer Zahlung die bereits
gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen
in Abzug zu bringen. Weitergehende
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
- Reservierungsgebühr
Für Hotelreservierungen ohne Flug erheben
wir eine Nurlandarrangementgebühr
von CHF 100.- pro Person, maximal
CHF 200.- pro Auftrag. Wenn bei
kurzfristigen Buchungen (weniger als 7
Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt
werden müssen, verrechnen wir
Ihnen für Telefon-/Telefaxspesen einen
Unkostenbeitrag von CHF 60.-.
- GerichtsstandIm Verhältnis zwischen Ihnen und
TAKE iT Travel ist ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar. Klagen gegen
TAKE iT Travel können nur an unserem
Sitz in Dierikon angebracht werden.
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